Verfahrensbeistandschaft

Trennt sich ein Paar, muss es über den Verbleib und den neuen Lebensmittelpunkt gemeinsamer Kinder sprechen. Es muss auch geklärt werden, wer mit dem Kind welchen Teil der Wochenenden und der Ferien verbringt. In familiären Krisen und Umbrüchen ist es oftmals sehr schwer, objektiv zu entscheiden. Gelingt es trotz aller Bemühungen nicht, gemeinsam zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, wird der Weg zum Familiengericht unumgänglich. Auch dort wird versucht, eine Lösung zu finden, die beide Elternteile mittragen können. Manchmal gelingt jedoch auch das nicht. In einem solchen Fall wird betroffenen Kindern innerhalb des Verfahrens durch den Familienrichter ein Verfahrensbeistand zur Seite gestellt. So wie die Rechtsanwälte die Interessen ihrer Mandanten vertreten, bringt ein Verfahrensbeistand die Interessen eines Kindes vor Gericht zur Geltung.

Dazu lernt der Verfahrensbeistand zunächst das Kind kennen. In Gesprächen wird er die Wünsche des Kindes anhören und sich einen Eindruck darüber verschaffen, ob diese Wünsche auch im Interesse des Kindes liegen. Denn nicht selten äußert ein Kind Wünsche, deren Umsetzung langfristig nicht zu seinem Wohle beitragen. Dies zu erkennen und dem Familiengericht zu berichten ist die erste Aufgabe des Verfahrensbeistandes. In den meisten Fällen erhält ein Verfahrensbeistand durch das Gericht den Auftrag, auch mit anderen Bezugspersonen zu sprechen und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.

Ein Verfahrensbeistand ist in keinem Falle neutral und nicht gegen einen oder beide Elternteile, sondern immer parteiisch für das Kind.

In der Zusammenarbeit kann es Eltern gelingen, die Arbeit des Verfahrensbeistandes als Bereicherung für ihr Kind zu sehen. Im besten Falle kann die ganze Familie profitieren und lange, kräftezehrende Verfahren verkürzen.

Ute Bette
Sozialpädagogin/-arbeiterin (BA),
Kinderschutzfachkraft,
Systemische Beraterin (DGSV),
Verfahrensbeistand

Mobil 0177 8074846 Verfahrensbeistand@familienhilfe-niederrhein.de