Dazu lernt der Verfahrensbeistand zunächst das Kind kennen. In Gesprächen wird er die Wünsche des Kindes anhören und sich einen Eindruck darüber verschaffen, ob diese Wünsche auch im Interesse des Kindes liegen. Denn nicht selten äußert ein Kind Wünsche, deren Umsetzung langfristig nicht zu seinem Wohle beitragen. Dies zu erkennen und dem Familiengericht zu berichten ist die erste Aufgabe des Verfahrensbeistandes. In den meisten Fällen erhält ein Verfahrensbeistand durch das Gericht den Auftrag, auch mit anderen Bezugspersonen zu sprechen und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.
In der Zusammenarbeit kann es Eltern gelingen, die Arbeit des Verfahrensbeistandes als Bereicherung für ihr Kind zu sehen. Im besten Falle kann die ganze Familie profitieren und lange, kräftezehrende Verfahren verkürzen.
Ute Bette
Sozialpädagogin/-arbeiterin (BA),
Kinderschutzfachkraft,
Systemische Beraterin (DGSV),
Verfahrensbeistand
Mobil 0177 8074846 Verfahrensbeistand@familienhilfe-niederrhein.de